Um einen angenehmen Aufenthalt für alle anwesenden Gäste zu gewährleisten, haben wir folgende Regelung – in Übereinstimmung mit den wichtigsten geltenden Vorschriften und den Bedürfnissen des zivilen Zusammenlebens – erarbeitet, die wir Sie bitten, sorgfältig zu lesen.
Den Tieren ist der Zutritt zu den Bereichen, in denen Speisen und Getränke serviert werden, sowie der Aufenthalt dort nicht gestattet. Der Zutritt zu Restaurants, Bars, Terrassen und Bereichen, in denen Speisen- und Getränkeautomaten vorhanden sind, ist daher nicht gestattet, unabhängig davon, ob es sich um geschlossene Räume oder um Außenbereiche handelt.
Der Zutritt und der Aufenthalt in Gemeinschaftsbereichen wie den Strandbereichen und/oder den mit Sonnenliegen oder Liegestühlen ausgestatteten Bereichen, den Stränden, den Pools, überall dort, wo Kinderclubs und/oder Juniorclubs und/oder Animationen stattfinden, den Kinderspielplätzen, den Wellnesszentren, den Mehrzwecksportplätzen, den Konferenzräumen und den angrenzenden Bereichen sowie den Ski- und Sportgerätedepots ist verboten.
Für etwaige entstandene Schäden, Schadensersatzansprüche, Kosten und Auslagen (auch rechtlicher Art) für Personenschäden und/oder Schäden und/oder Verschmutzungen, die aus dem Verhalten der Tiere resultieren, haften die Halter der Tiere.
Sie verpflichten sich zudem, alle Exkremente und/oder Ausscheidungen zu entfernen, die ihre Tiere in den Bereichen des Beherbergungsbetriebes hinterlassen. Tierbesitzer sollten sich daher mit geeigneten Plastiktüten und Schaufeln für diesen Zweck ausstatten.