Whistleblowing

In Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften hat das Unternehmen eigene Meldekanäle eingerichtet, über die Whistleblowing-Meldungen eingereicht werden können. Diese Kanäle gewährleisten die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers, der anderen beteiligten Personen und des Inhalts der Meldung.

 

Whistleblowing-Meldungen, die so detailliert wie möglich sein sollten, beziehen sich auf Gesetzesverstöße, die das öffentliche Interesse oder die Integrität des Unternehmens beeinträchtigen, wie z. B. die Begehung einer korrupten Handlung oder die Verletzung von Vorschriften im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Umweltschutz.

 

Folgende Meldungen gelten nicht als Whistleblowing und werden daher nicht berücksichtigt:

  • Anfechtungen, Ansprüche oder persönliche Anfragen im Zusammenhang mit dem eigenen Arbeitsverhältnis (an die zuständigen Personalabteilungen zu senden)
  • Beschwerden über Leistungsstörungen von Saint Jane (an die zuständigen Unternehmensabteilungen zu senden)
 
Meldungen können an folgende Adressen gesendet werden: